Heute habe ich Euch ein paar Infos rund um Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit zusammengestellt. Da Vorschriften und Gesetze sich immer wieder aktualisieren erheben diese Infos keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine juristische Beratung. Aber sie sollten Euch zum Start ein paar wertvolle Anhaltspunkte liefern.
Eure Ergänzungen oder persönliche Erfahrungen sind als Kommentar herzlich willkommen.
Liebe Grüße, anne
Arbeitgeber
Wenn Du nebenberuflich gewerblich tätig sein möchtest, solltest Du bezüglich Deiner Haupttätigkeit ein paar Dinge wissen:
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht verbieten. Allerdings darfst Du mit Deinem Nebengewerbe keine Konkurrnz darstellen. D.h. wenn Du in einem Nagelstudio festangestellt bist, kannst Du nicht noch nebenbei gewerblich Nägel machen. Arbeitest Du z.B. als Sekretärin in einem Handelsbetrieb ist das kein Problem.
Darüberhinaus darf sich Deine Nebentätigkeit nicht negativ auf Deine Hauptarbeit auswirken. Würdest Du z.B. morgens total verschlafen in die Firma kommen, weil Du die halbe Nacht Nägel gemacht hast, könnte Dein Chef Dir die Nebentätigkeit zukünftig untersagen.
Des Weiteren ist ganz wichtig: Wenn Du in Deiner Hauptarbeit Urlaub hast, darfst Du auch nicht im Nebengewerbe tätig sein, weil der Urlaub zum erholen da sein soll. Also in dieser Zeit keine Nagel-Termine! Gleiches gilt natürlich in Zeiten in denen Du krankgeschrieben bist…
Wenn Du einen Dienstwagen hast, den Du auch privat nutzen darfst, darfst Du den für Dein Gewerbe natürlich NICHT nutzen.
Ich würde meinen Abeitgeber über eine Nebentätigkeit schriftlich informieren. Hier kannst Du Dir einen Muster-Brief als pdf runterladen. Das ist kein anwaltlich geprüfter Text, aber ein ordentliches Beispiel.
Gewerbeanmeldung und Finanzamt
Um sich mit Nageldesign selbstständig zu machen, muss man ein Gewerbe anmelden. Übrigens darf man ohne Gewerbeschein gar kein Geld einnehmen – nicht mal Materialkosten von der Freundin.
Den Gewerbeschein beantragt man in der Regel beim Gewerbeamt. In kleineren Gemeinden auch im Rathaus oder bei der Stadt. Das kostet je nach Gemeinde ca. 20€. Bei der Gewerbeanmeldung wird auch nicht viel hinterfragt. Sie nehmen Deine Angaben auf, Stempel drauf – fertig.
Dabei wird übrigens nicht nach Klein- oder Vollgewerbe unterschieden. Dies richtet sich später nach Deinen Angaben gegenüber dem Finanzamt.
Wichtig ist auch: Selbst wenn Du ein mobiles Nagelstudio planst – Du musst kein Reisegewerbe anmelden. Das ist etwas Anderes und in diesem Zusammenhang nicht interessant.
Wenn Du neben dem üblichen Nagelstudiobetrieb noch weitere Dienstleistungen wie z.B. kosmetische Behandlungen oder Schmuckverkauf anbieten möchtest, muss das auch auf dem Gewerbeschein eingetragen werden. Wenn Du mit sowas erst später beginnst, kannst Du es zu gegebener Zeit beim gleichen Amt ergänzen lassen (“Korrekturmeldung”).
Deine Gewerbeanmeldung wird automatisch dem Finanzamt mitgeteilt, sodass Du nach einigen Wochen einen Fragenbogen per Post bekommst, den Du ausgefüllt zurückschicken musst. Dieser ist einigermaßen kompliziert. Wenn Du bereits einen Steuerberater hast (empfehlenswert und steuerlich absetzbar!) würde ich das zusammen mit ihm ausfüllen. Viele Finanzämter haben inzwischen aber auch sehr nette Mitarbeiter, die einem telefonisch beim Ausfüllen helfen.
IHK
Auch die IHK wird über Dein Gewerbe informiert und Dir automatisch Unterlagen zum Ausfüllen und Forderungen über einen Mitgliedbeitrag schicken. Die wenigsten sind davon begeistert, weil man nicht täglich spürt was die IHK für einen tut und wozu man Beiträge zahlt. Dennoch kommt man da kaum drumherum.
In einigen Fällen kann man sich jedoch vom Beitrag befreien lassen. Das hängt vor allem von Deinem Umsatz ab. Auf der Webseite der IHK kann man die aktuellen Befreiungs-Bedingungen nachlesen bzw. sich telefonisch beraten lassen. Wenn Du mit Deinem Gewerbe unter diese Kriterien fällst, kannst Du die Unterlagen entsprechend ausfüllen und Dich vom Beitrag befreien lassen. Ausgefüllt zurückschicken musst Du die Unterlagen aber so oder so.
Krankenkasse
Wenn man gewerblich tätig ist (egal ob Kleingewerbe oder Vollgewerbe) muss man das seiner Krankenkasse mitteilen und die berechnen dann den Beitrag neu. Bis zu einer Grenze von 17.000€ Umsatz pro Jahr kann man sich weiterhin über die Familienversicherung des Ehemannes versichern. Die Krankenkasse braucht aber auf jeden Fall eine Info. Oder man versichert sich privat. Das lohnt sich von den Beiträgen her schnell, weil es in der Regel günstiger ist als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, aber man hat dann auch Selbstbeteiligung! Ist ein Rechenexempel und hängt auch davon ab ob man oft krank ist oder vielleicht sogar chronisch.
Ich würde mir mehrere Angebote einholen und alles ganz genau erklären lassen.
GEZ und GEMA
Privat zahlst Du sicher schon GEZ, aber wenn Du in Deinem (Home-) Studio auch Radio etc. hast musst Du dafür extra zahlen. Und auch die Gema möchte Geld, wenn Du Musik oder Fernsehen im Studio laufen lässt.
Homestudio
Für Homestudios gibts komplizierte Vorschriften, darum würde ich eher ein Ladengeschäft oder ein mobiles Studio empfehlen. Wenn Du gern ein Homestudio machen möchstest denk dran das mit dem Vermieter zu klären. Der muss zwingend einverstanden sein. Am besten schriftlich festzumachen – nicht das er sich später “nicht erinnert”.
Bezüglich einem Homestudio ist die weitere Beratung schwierig, weil die Vorschiften dazu nicht bundeseinheitlich geregelt sind.
Jede Gemeinde kocht da ihr eigenes Süppchen und leider gibts da selten eine klare Liste mit Kriterien. In einigen Gemeinden muss man z.B. einen seperaten Eingang, eine seperate Toilette, 2 Parkplätze und noch diverse andere Dinge vorweisen.
Wenn man zu Hause arbeitet muss der Raum darüberhinaus beim Bauamt für gewerblich Zwecke umgemeldet werden und darf dann nicht mehr als Wohnraum genutzt werden.
Vorab muss aber geklärt werden, ob du überhaupt in Deinem Viertel ein Gewerbe betreiben darfst. Denn in reinen Wohngebieten kann die Gemeinde da zum Beispiel was dagegen haben.
Am Besten in Zusammenarbeit mit der Stadt bzw. dem Gewerbeamt genau klären, wie es bei Euch vorgeschrieben ist. Viele machen einfach so ein Homestudio und oft geht es auch gut. Aber es gibt auch immer wieder Kontrollen und Schließungen, weil Auflagen nicht eingehalten wurden.
Unabhängig davon gelten natürlich die übergreifenden Vorschriften wie KVO und Hygieneverordnung.
Zum Weitelesen empfehle ich: “Mobiles Nagelstudio? Daran solltest Du denken!”
Hallo Zusammen!
Wie schaut es mit Betriebshaftpflich aus?? Braucht man sowas nicht?? Grad wenn dir ein missgeschick passiert ist es doch sicherlich von nöten!? Oder sehe ich das Falsch???
Lg Carmen
Kennt sich damit jemand von Euch aus?
Soweit ich weiß schützt eine Betriebshaftpflicht nicht davor, wenn man die Kundin z.B. verletzt. Bin mir aber nicht sicher.
Wenn jemand was zu dem Thema weiß, gerne aufklären – Danke!
Schaut mal habe ich grad gefunden!!
Warum Sie als Nageldesigner/Podologe eine Betriebshaftfpflichtversicherung benötigen?
Als Nageldesigner/Podologe führen Sie Ihren Betrieb mit Leidenschaft. Mit Know-how und unternehmerischem Weitblick legen Sie den Grundstein für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Doch in der betrieblichen Praxis kann schnell ein Schaden entstehen, für den Sie, auch für Fehler Ihres Personals, nicht selten mit Ihrem persönlichen Vermögen einstehen müssen. Bewegt sich die Schadensumme in mehrstelliger Höhe, ist zweifellos Ihre persönliche Existenz gefährdet. Die Betriebshaftpflichtversicherung (auch betriebliche Haftpflichtversicherung, Firmenhaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung) genannt, nimmt Ihnen dieses finanzielle Risiko ab.
Wann sind Sie in der Haftung?
Sie sind in der Haftung
Bei Personenschäden, wenn sich Kunden zum Beispiel in Ihrem Nagelstudio/Praxis verletzen.
Bei Sachschäden, beispielweise wenn Ihre Mitarbeiter, egal ob Gesellen oder auch Azubis, fremde Sachen beschädigen, z.B. behandelt Ihre Mitarbeiterin die Nägel einer Kundin und stößt die Schale mit Nagel-Gel um. Das Gel wurde auf die Handtasche der Kundin verschüttet und diese ist nun zerstört.
Bei Vermögensschäden, wenn dritte Personen einen finanziellen Schaden erleiden, weil z.B. ein Fläschen Nagellackentferner auf den Mantel einer Kundin verschüttet wird und diese die Reinigungskosten auf Sie umlegt.
Bei Mietsachschäden, wenn Ihr Nagelstudio/Praxis gemietet ist und Sie einen Sachschaden an der gemieteten Sache verursachen.
Bei Verlust fremder/eigener Schlüssel, wenn Sie die Schlüssel für Ihr Nagelstudio/Praxis verlieren und deshalb das Schloss der Schließanlage ausgetauscht werden muss.
Bei Umweltschäden, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter zum Beispiel Chemikalien verschütten und diese ins Erdreich versickern.
Bei Besucher- und Belegschaftshabe, wenn fremde Sachen Abhandenkommen. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter zum Beispiel den Mantel einer Kundin an die Garderobe hängen und dieser anschließend nicht mehr aufzufinden ist. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diesen Sachschaden.
Hier mal ein link da wird schön erklärt!! Aber ich bin verwirrt!!
http://www.finanzen.de/gewerbeversicherung/haftpflicht-unterschiede
Da sich das offesichtlich um ein Versicherung-Angebot handelt wäre ich da ganz vorsichtig. Die Formulieren sehr geschickt…
Da steht z.B. “Bei Personenschäden, wenn sich Kunden zum Beispiel in Ihrem Nagelstudio/Praxis verletzen.”
Ich nehme an das heißt soviel wie, wenn die Kundin stolpert und sich verletzt. Da würde ich genau nachfragen was das bedeutet. Verletzungen, die man der Kundin während der Arbeit zufügt sind sicher nicht drin…
Hallo,
ich kann euch da glaube weiterhelfen, da ich Versicherungskauffrau bin. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht zwingend nötig aber auf jeden Fall besser. Diese Haftpflicht versichert den Schaden den der Versicherungsnehmer (in dem fall die Nageldesignerin) verursacht. Egal ob Personenschäden, Vermögensschäden oder Sachschäden. Natürlich sind die Betriebshaftpflichtversicherungen bei jeder Gesellschaft etwas anderst in Sachen Einschlüsse und Ausschlüsse aber alle müssen sich an das Bedingungswerk 2008 halten was das angeht was auf jeden fall versichert ist. z.b. Ihr verletzt eine Kundin, das entzündet sich und sie will Schmerzensgeld. Das wäre in dem fall zu 100 % versichert.
hoffe ich konnte euch helfen.
grüße
super – danke!